Ratten und Hausmäuse treten häufig als Schädlinge im Bereich von Höfen und Ställen auf.
Beträchtliche Schäden entstehen nicht nur durch das Belaufen, Fressen und Verunreinigung mit Exkrementen von Narhungs- und Futtermittel, sondern auch durch Nagerschäden an Gebäuden, Installationen, abgestellten Fahrzeugen und elektrischen Anlagen.
Die größte Problematik ist jedoch die Gefahr der Übertragung von Krankheiten auf Mensch und Tier. Salmonelle, Leptospiren, Schweinepese, Maul- und Klauenseuche, Pseudowut und Trichinose sind eine wichtige Beispiele für übertragbare Krankheiten und Erreger. Daher ist eine Bekämpfung bei ersten Anzeichen von Schadnagerbefall sofort durchzuführen.
Hinweis für Rodentizide!
Abgabe gem. Chemikalienverbotsverordnung nur an berufsmäßige Verwender mit Sachkundenachweis.
- Verwender mit Sackundenachweis gemäß Anhang1, Nr. 3 Gefahrenstoffverordnung
- Verwender mit Sachkundenachwei gemäß Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung
- Verwender mit Sachkundenachweis gemäß §4 Tierschutzgesetz
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